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Zumutungen

Die Wut, die bleibt. Mareike Fallwickls Roman, 2023 für die Bühne des Salzburger Landestheaters adaptiert,1 verhandelt ein brandaktuelles und zugleich sehr altes Thema: die Zumutungen, die eine patriarchale Gesellschaftsordnung für Frauen2 bereithält und vielfältige Formen des Widerstands dagegen. Nicht nur auf Salzburgs Bühnen, sondern weltweit sind Frauen und Transgenderpersonen gegenwärtig mit Diskriminierung, Überforderung, Ausbeutung und Gewalt konfrontiert und kämpfen auf vielfältige, oft originelle Weise gegen verschiedene Ausprägungen asymmetrischer Macht- und Geschlechterverhältnisse an. 

In Salzburgs Straßen etwa machen seit 2020 bunte Kreidezeichen im öffentlichen Raum sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Transgenderpersonen sichtbar. Der Übergriff wird an dem Ort, an dem er stattfand, von Aktivist*innen mit Kreide in wenigen Worten beschrieben und gleichzeitig unter dem Hashtag #catcallsofsalzburg und #ankreiden in den sozialen Medien thematisiert. Es geht um sexualisierte Gewalt, um Belästigungen auf der Straße, die sich gemeinhin der öffentlichen Wahrnehmung entziehen und durch die Aktion vor Ort ins „Licht der Öffentlichkeit“ gerückt werden sollen. Zeitgleich wird mit der Aktion öffentliche Aufmerksamkeit in den sozialen Medien adressiert.3

Öffentlichkeit und Privatheit haben sich im 21. Jahrhundert grundlegend verändert und ausdifferenziert. Damit haben sich auch die Formen patriarchaler Gewaltausübung und politischen Handelns gewandelt. Viele rechtliche und politische Diskriminierungen von Frauen konnten in langen Prozessen politischer Ausverhandlung während der letzten 200 Jahre beseitigt werden. Sexualisierte Gewalt am Arbeitsplatz, die Zuweisung aller Sorgepflichten an Frauen, Mehrfachbelastung, ungleiche Lohn- und Einkommensverhältnisse, Kriminalisierung von Abtreibung und die Normierung und Optimierung insbesondere des weiblichen Körpers sind im 21. Jahrhundert unter Chiffren wie „MeToo“, „Care-Arbeit“, „My Body my Choice“ oder „Gender-Pay Gap“ nach wie vor offene „Baustellen“ des Kampfes von Frauen in demokratischen und autokratischen Gesellschaften des globalen Nordens.

Im Folgenden werde ich ausgewählte Schauplätze der zu Beginn des 20. Jahrhunderts sogenannten „Frauenfrage“ skizzieren, wie sie sich für Salzburg in den 1920er Jahren darstellen. Mikro- und makrogeschichtliche Kontext-Splitter werden dabei mit ausgewählten Stimmen von historischen Akteur*innen kombiniert. Der Fokus liegt auf der Stadt Salzburg, deren gesellschaftliche Dynamiken mit jenen der Landgemeinden eng verbunden waren. Andererseits waren die regionalen Besonderheiten der Salzburger Landgemeinden für die Erfahrungen und Normierungen historischer Akteur*innen (z.B. Bäuer*innen, Kleinhäusler*innen, Dienstmägde) ebenfalls bedeutsam. Ich werde einige der im Titel meines Beitrages angesprochenen Zumutungen benennen und die oftmals erfolgreichen Kämpfe von Frauen für die Veränderung jener geschlechterpolitischen Verhältnisse beschreiben, die die ersten Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts und damit auch das gesellschaftliche Klima der Gründungsphase der Festspiele prägten. 

Die Salzburger Festspiele nahmen mit der Aufführung des Jedermann von Hugo von Hofmannsthal in der Regie von Max Reinhardt am 22.8.1920 ihren Betrieb auf. Ebenfalls im August 1920 trafen sich in Salzburg Nationalsozialist*innen des gesamten deutschen Sprachraums und erklärten das Hakenkreuz zum offiziellen Banner der NSDAP.4 Das Bürgertum in Salzburg war bereits seit dem 19. Jahrhundert stark deutschnational geprägt5. Der damit verbundene Antisemitismus wirkte auch in den frühen Jahren der Republik weiter, ja verschärfte sich nach Kriegsende ab 1918 noch deutlich. Der Antisemitismus war bereits im späten 19. Jahrhundert durchaus auch als kultureller Code wirksam, der deutlich machen sollte, welche ideologische, politische, moralische Position und Identität im gesellschaftlichen Leben eingenommen und repräsentiert werden sollte. Seit den 1880er Jahren kam es zum sukzessiven Ausschluss von Jüd*innen aus bürgerlichen Vereinen wie dem Deutschen Schulverein, dem Salzburger Turnverein oder dem Österreichischen Alpenverein. Mattsee oder St. Johann im Pongau bezeichneten sich 1921 als „judenfreie“ Tourismusgemeinden und versprachen sich damit wohl „Wettbewerbsvorteile“ in Hinblick auf die deutschnational eingestellten Gäste.[iii] Der „Sommerfrischen-Antisemitismus“ in Salzburg ähnelte dem „Bäder-Antisemitismus“ in vielen Badeorten an der Ost- und Nordsee.[iv] Beides waren spezifische und von konkurrierenden Interessen und Akteur*innen getragene Formen des Antisemitismus, bei denen es um die räumliche Ausgrenzung von Jüd*innen im sozialen und wirtschaftlichen Feld des neu entstandenen touristischen Komplexes ging. Der in Salzburg überwiegend katholisch grundierte Antisemitismus traf die zumeist bürgerlichen, jüdischen Sommer-Gäste aus Wien ebenso wie die in Salzburg Stadt Lebenden (oft Assimilierten) oder die nach 1918 aus Galizien geflüchteten, großteils armen, orthodox und traditionell lebenden Jüd*innen. Die wenigen Wohlhabenderen unter ihnen lebten aufgrund der Anfeindungen und Ausschlüsse von der bürgerlichen Gesellschaft Salzburgs weitgehend isoliert.

Die unmittelbaren Nachkriegsjahre waren für große Teile der Bevölkerung der jungen Republik und auch der Stadt Salzburg von Hungererfahrungen, Entbehrung und Mangel geprägt. Feindbilder waren nachgefragt und Vorurteile stark verbreitet. 1923 wurde eine Geburtstagsfeier für Sarah Bonyhadi, Präsidentin des Israelitischen Frauenvereins, in Salzburg aufgrund befürchteter Störaktionen vom Kurhaus ins Hotel Bristol verlegt. Die mehr als 100 Gäste des wohltätigen Israelitischen Frauenvereins wurden allerdings auch dort von einer Gruppe von Nationalsozialisten bedroht, die vergeblich versuchte, ins Hotel einzudringen.[v] Sarah Bonyhadi, die mit dem wohlhabenden Lederhändler und Versicherungsagenten Daniel Bonyhadi verheiratet war, neben ihren vielfältigen sozialen und wohltätigen Aktivitäten auch zwei Söhne großzog und ihre Mutter im gemeinsamen Haushalt betreute, starb im Mai 1931 im 67. Lebensjahr in Salzburg. Sie ist das einzige Familienmitglied einer großen Salzburger Familie, dessen Grab sich heute auf dem jüdischen Friedhof in Salzburg-Aigen befindet.[vi]

Anfeindungen und antisemitische Ressentiments einer breiten Bevölkerungsschicht richteten sich in den frühen 1920er Jahren auch gegen die Salzburger Festspiele, die „mitten in den Nachkriegshunger hinein“ gegründet worden waren und verbreitet als antisemitisch aufgeladenes Sinnbild für Dekadenz und „Verkommenheit“ der Metropolen Wien und Berlin fungierten.[vii] Provinzialismus, Ressentiments und die Enge eines katholisch-religiös, national und antimarxistisch geprägten gesellschaftlichen Lebens in der Stadt Salzburg traf insbesondere Frauen, die ein autonomes Leben und Arbeiten anstrebten. Viele, denen es möglich war, verließen – das gilt seit dem 19. Jahrhundert bis in die Gegenwart – Salzburg in Richtung Wien oder Berlin, um den Beschränkungen des Lebens in der provinziellen Kleinstadt zu entkommen. Die Schriftstellerin und bedeutende Vorkämpferin für Frauenrechte in Salzburg Irma von Troll-Borostyáni hatte das konservative gesellschaftspolitische Klima der Stadt in einem Brief vom 12.3.1892 an die spätere Mitbegründerin des Allgemeinen Österreichischen Frauenvereins Auguste Fickert bereits Ende des 19. Jahrhunderts eindrücklich beschrieben: Sie sei gern bereit, einen frauenpolitischen Aufruf zu unterzeichnen, sehe aber wenig Chancen, dass dieser im redaktionellen Teil einer Salzburger Zeitung veröffentlicht würde, zudem fürchte sie auch, „dass unter den Kreisen der hiesigen Bevölkerung der Sache sehr wenig Interesse entgegengebracht werden dürfte. Die Salzburger Frauenwelt (ich verkehre mit niemandem, aber ich kenne sie) ist teils entschieden gegen die Frauenemanzipation teils furchtbar lethargisch“[viii].

Drei Jahrzehnte nach Troll-Borostyáni verließ auch die aus einer kleinbürgerlichen jüdischen Familie in Salzburg stammende Grete Weiskopf als 17-jähriges Mädchen die Stadt Salzburg zunächst nach Innsbruck, ging 1925 weiter nach Berlin, wo sie als Journalistin und Kinderbuchautorin unter dem Pseudonym Alex Wedding mit großem Erfolg publizierte, ein gewählter Künstler*innenname, der die Sehnsucht und Verbundenheit mit Berlin und der Arbeiter*innenschaft ausdrückte, die am Alexanderplatz und in Wedding ihre zentralen Orte fand.[ix] Als Jüdin und Kommunistin war Grete Weiskopfs Leben von politisch erzwungenen Emigrationen nach Prag, in die USA und schließlich 1953 nach Berlin-Ost geprägt.

An sie erinnert, wie auch an Irma Troll-Borostyáni, eine von 17 Gedenktafeln, die als Projekt „Frauenspuren“ von dem Frauenbüro der Stadt Salzburg realisiert und 2021/22 von der Literaturwissenschafterin Christa Gürtler und der Historikerin Sabine Veits-Falk rekonfiguriert und erweitert wurde.[x] Gedenken und öffentliche Sichtbarmachung von „bedeutenden“ Frauen sind in Salzburg weiterhin politische Praxis und bleiben in Bewegung. Auch symbolische Anerkennungsformen sind Produkt gesellschaftlicher und politischer Aushandlungsprozesse, jedenfalls aber auch das Ergebnis des langen und erfolgreichen Kampfes von Frauen unterschiedlicher politischer Orientierung um Anerkennung und Sichtbarkeit.

Akteur*innen der Internationalen Frauenbewegungen haben seit dem 18. Jahrhundert über soziale Klassen und nationale Grenzen hinweg in vielen Bereichen der Gesellschaft sukzessive politische Rechte sowie ökonomische und juristische Gleichstellung erkämpft. Die Durchsetzung des Rechts auf politische Teilhabe, das „Frauenwahlrecht“ und die Erkämpfung des Rechts auf Bildung, der „Zugang zu Höheren Schulen und Universitäten“, lag zum Zeitpunkt der Gründung der Salzburger Festspiele nur wenige Jahre zurück. Der Prozess der langsamen Ausweitung der politischen Teilhabe war im Salzburger Landtag so wie auch auf gesamtstaatlicher Ebene seit Ende des 19. Jahrhunderts von paradoxen Entwicklungen gekennzeichnet.

Während in der Monarchie die Teilhabe am politischen Entscheidungsprozess nicht grundsätzlich an das Geschlecht, sondern an Besitz und Steuerleistung gebunden war, also privilegierte Frauen in den drei Wählerklassen (Großgrundbesitz, Städte und Märkte, Landgemeinden) ab der Konstituierung der Landtage 1861 zur Stimmabgabe zugelassen waren, wurde mit der Erweiterung der politischen Mitbestimmung von Männern, im Sinne eines allgemeinen Wahlrechts, die Zulassung von Frauen zum Wahlrecht zunehmend beschnitten. Im Salzburger Landtag war, anders als in Oberösterreich oder Niederösterreich, die Stimmabgabe von sogenannten „Frauenspersonen“ ab 1868 nur durch einen Bevollmächtigten möglich.[i] Mit der Einführung des „Allgemeinen Wahlrechts“ im Jahr 1907, das die sozialen Zugangsbeschränkungen aufhob und auf der Idee des Wahlrechts als Grundrecht für jedes Individuum gründete (das offensichtlich als männlich und weiß gedacht wurde), wurden Frauen auf Grund ihres Geschlechts generell vom Wahlrecht ausgeschlossen.[ii] Erst 1918/19 – und damit im Zuge der Konstituierung der Ersten Österreichischen Republik – waren alle Staatsbürger*innen wahlberechtigt. Ausgenommen blieben bis 1923 die Prostituierten, also eine Gruppe von Frauen, die seit dem 19. Jahrhundert im Mittelpunkt zahlreicher kultureller Mythisierungen und öffentlicher Debatten stand, aber gleichzeitig vielfachen Diskriminierungen ausgesetzt war. Staatliche, kirchliche, medizinische, literarische und auch frauenbewegte Diskurse verhandelten in der Prostitutionsdebatte seit dem Ende des 19. Jahrhunderts sich wandelnde Vorstellungen von Sexualität, Intimität und Moral bzw. „Sittlichkeit“. Die Internationalen Frauenbewegungen nahmen seit dem 19. Jahrhundert, und das gilt auch für die sogenannten „Neuen Frauenbewegungen“ der 1960er und 1970er Jahre bis heute, zum Thema Prostitution durchaus kontroversielle ideologische Standpunkte ein, die von der Forderung nach einem Prostitutionsverbot bis hin zur gesellschaftlichen Anerkennung des Prostitutionsgewerbes reichen.[iii] In den 1920er Jahren jedenfalls wurde auch innerhalb der Frauenbewegungen noch primär „über“ und nicht „mit“ Prostituierten gesprochen. „Sexarbeiter*innen“, wie Prostituierte sich ab der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts selbst nannten, waren in den 1920er Jahren in Österreich noch nicht über Vereine oder Interessensvertretungen organisiert. Seit Beginn des 20. Jahrhunderts beanspruchte insbesondere der bürgerliche und radikale Flügel der Frauenbewegung – Irma Troll-Borostyáni war ein berühmtes Beispiel – für sich, die Interessen der zumeist aus sozial schwachen Schichten stammenden Frauen zu vertreten. In der Schrift Die Prostitution ist kein notwendiges Übel argumentierte Troll-Borostyáni bereits 1884 polemisch gegen ein von patriarchaler Doppelmoral gekennzeichnetes Weiblichkeitsbild, das Frauen in der Prostitutionsdebatte – aber auch darüber hinaus – kulturell und sozial in „Heilige“ und „Huren“ spaltete:

Wenn ihr aber die Behauptung aufrechterhalten wollt, daß die durch moralischen Zwang vollendete Schändung der Frauen eine Bedingung für die Existenz des männlichen Geschlechts ausmacht, daß die Prostitution ein notwendiges Übel ist wie der Krieg und man käufliche Dirnen braucht wie Soldaten, dann existiert diese Notwendigkeit für alle, dann fordert die Gerechtigkeit, daß ihr Männer Euch bereit erklärt, Eure Mutter, Tochter, Schwester, Eure eigene Frau dieser Notwendigkeit zum Opfer zu bringen; dann müßt ihr eine allgemeine Prostitutionspflicht einführen für das weibliche Geschlecht, wie wir eine allgemeine Wehrpflicht haben für das männliche.[iv]

Die Prostitutionsdebatten zur Jahrhundertwende und in der Ersten Republik sind für Wien, aber auch für andere Städte der Monarchie und der Ersten Republik in der historischen Forschung bereits gut aufgearbeitet. Allen Studien gemeinsam ist, dass die Perspektive der Frauen, die als Prostituierte arbeiteten, in den Quellen – zum Beispiel in Gerichtsakten – nur sehr bedingt rekonstruierbar ist. Das privat geführte Prostitutionsgewerbe in Salzburg lag um 1900 vorwiegend in weiblicher Hand.[v] Zum einen gab es überwiegend junge Frauen, die zuvor häufig als Dienstmädchen gearbeitet hatten oder nur zum Schein als Dienstbotinnen angestellt worden waren, zum anderen die sogenannten „Kupplerinnen“, die schon älter waren und meist zuvor selbst als Prostituierte tätig gewesen sind. Beide Gruppen gehörten häufig sozial und finanziell schlechter gestellten Bevölkerungsgruppen der Stadt Salzburg an.[vi] Prostituierte waren jedenfalls bei den Landtagswahlen in Salzburg am 6.4.1919, bei denen Frauen* erstmals das unbeschränkte aktive und passive Wahlrecht ausüben konnten, von der politischen Teilhabe ausgeschlossen. Als neue Wählerinnen wurden Frauen* in den frühen 1920er Jahren von den wahlwerbenden Parteien auch in Salzburg intensiv umworben, zumindest zwei weibliche Abgeordnete waren nach der Wahl erstmals im Salzburger Landtag vertreten, eine Sozialdemokratin und eine Abgeordnete der Großdeutschen Volkspartei. Die stärkste Partei im Landtag und vermutlich auch bei der Gunst der Wählerinnen,[vii] die Christlich-Sozialen, blieb im Salzburger Landtag weiterhin frauenlos.[viii]Die Beteiligung der Frauen an der Wahl zur Nationalversammlung am 16.2.1919 lag bei 82 %, und sie stellten mit 52 % die Mehrheit der Wähler*innen.

100 Jahre später, am 8. und 9.3.2019, fand im Haus der Stadtgeschichte in Salzburg eine mit hochkarätigen Wissenschaftlerinnen besetzte Jubiläums-Tagung statt.[ix] Der gegenwärtigen Präsenz von Frauen im Wissenschaftsbetrieb ging ein langer Kampf der historischen Frauenbewegungen um Zugang zur Bildung voraus. In Österreich konnten Frauen erst seit 1896 ein Universitätsstudium an einer philosophischen Fakultät beginnen, der Zugang zu den anderen Fakultäten wie etwa zu den Technischen Hochschulen wurde ihnen erst nach dem Ersten Weltkrieg eröffnet. Mit Erlass vom 7.4.1919 durften Frauen endlich auch an Technischen Hochschulen inskribieren – allerdings nur, soweit sie „ohne Schädigung und Beeinträchtigung der männlichen Studierenden nach den vorhandenen räumlichen und wissenschaftlichen Einrichtungen der einzelnen Hochschulen Platz finden können“[x].

Was seit dem Ende des 19. Jahrhunderts als „Frauenfrage“ bezeichnet, als „Frauenemanzipation“ abgewertet oder auch propagiert wurde, prägte das gesellschaftliche und kulturelle Klima der 1920er Jahre entscheidend mit. Auch für die alltäglichen Erfahrungen von Frauen unterschiedlicher Herkunft, generationaler, sozialer, nationaler und religiöser Zugehörigkeit war die gesellschaftliche Teilung in öffentliche und private Räume, wenn auch in verschiedener Weise, wichtig. Die dichotomen Vorstellungen der Trennung von Öffentlichkeit und Privatheit hatten sich seit dem 18. Jahrhundert grundlegend mit normativen Bildern von Männlichkeit und Weiblichkeit verknüpft und bildeten damit ein wesentliches Fundament der patriarchalen Struktur des bürgerlichen Liberalismus. Die Zuständigkeit für die vielfältigen, alltäglichen Aufgaben, für die Haus- und Sorgeverantwortung wurde Frauen „wesensmäßig“ und naturrechtlich begründet zugeschrieben. Hausarbeit und ein großer Teil der Sorgearbeit wurde in diesem Prozess als Nicht-Arbeit und damit als nicht entlohnt definiert wie auch in ihrer systemrelevanten und wertschöpfenden Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft systematisch ausgeblendet.

Mit der Herausbildung der kapitalistischen Industriegesellschaft und der Nationalökonomie als Wissenschaftsdisziplin setzte sich eine hierarchische Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern durch und verankerte sich daraufhin in vielen gesellschaftlichen Feldern institutionell.[xi] Das bürgerliche Familienmodell („Mann – Ernährer“/ „Frau – Mutter und Hausfrau“) wirkte zunehmend sowohl als Idealbild wie auch als Norm, wenn auch ein großer Teil der Bevölkerung bis in die 1950er Jahre keineswegs nach diesem Modell oder seinen kleinbürgerlichen Varianten leben konnte oder wollte. In bürgerlichen Haushalten waren nach 1918 Dienstmädchen häufig nicht mehr leistbar. Bürgerliche Hausfrauen waren teilweise gezwungen, den Haushalt selbst zu übernehmen. Für Hausgehilfinnen bedeutete der Anstellungsverlust oft auch Wohnungslosigkeit (arbeitslose Dienstmädchen waren bis in die 1930er Jahre von der Sozialversicherung ausgeschlossen).[xii] Berta Pflanzl, die mit dreizehn Jahren als Vollwaise in Salzburg in den häuslichen Dienst treten musste, erinnert sich in ihrem Tagebuch an die patriarchal geprägte, bürgerliche Doppelmoral ihrer Dienstgeber:

Die Männer sahen mich schon mit vielsagenden Blicken an und ich freute mich in meiner so großen Bescheidenheit und Armut, wenn sie mir sagten, ich sei hübsches Mädl und ich bräuchte nicht arbeiten, ich könnte ein schönes Leben bekommen etc. Viele wollten mich auf ihre Seite bekommen auf diese Art, diese Bestien glaubten, wenn man arm ist, kann man auch moralisch minderwertig sein, aber sie täuschten sich alle.[xiii]

Die katholische Frauenbewegung engagierte sich bei der Gründung einer Interessensvertretung für die große Gruppe der weiblichen Hausangestellten, die mit nicht regulierten Arbeitsbedingungen häufig mit sexueller Gewalt und den täglichen Zumutungen ihrer Arbeitgeber*innen konfrontiert waren. Der Reichsverband der christlichen Hausgehilfinnen wurde 1909 gegründet und setzte sich für die Einführung eines Dienstvertrags für Hausgehilf*innen ein, was 1920 mit dem sogenannten „Hausgehilfengesetz“ auch gelang. Das Gesetz trug wesentlich zur rechtlichen Absicherung von ca. 400.000 mehrheitlich weiblichen Personen in Österreich bei (Entlohnung, Arbeitszeitregelung und Altersversorgung). Auch in Salzburg wurde etwa ein Heim für pensionierte Hausgehilf*innen errichtet. Die Arbeiterbewegung – insbesondere die sozialistische Frauenbewegung – versuchte sich, wenn auch eher halbherzig,[xiv] an alternativen Wohn-Modellen, die zur „Befreiung der Frau von der Hausarbeit“ hätten führen können. Das Einküchenhaus, das auf die sozialistischen Akteur*innen der Frauenbewegung Lily Braun und Therese Schlesinger zurückging,[xv] war zunächst als Wohnform für berufstätige und alleinstehende Frauen projektiert. Während in Wien zwei Einküchenhaus-Projekte namens Heimhof realisiert wurden (das erste wurde von Auguste Fickert initiiert),[xvi] gab es in Salzburg Stadt kein vergleichbares alternatives Wohnmodell.

Gegenwärtig hingegen haben die hohen Mietpreise in der Stadt Salzburg wohl nicht nur zum Wahlerfolg der Kommunistischen Partei mit einem zweistelligen Ergebnis im April 2023 beigetragen, sondern auch zur Realisierung der Wohnfabrik, eines alternativen und kollektiven Wohnprojektes unter dem Dachverband habiTat geführt, der auch in Innsbruck, Linz und Wien seit einigen Jahren selbstorganisierte Wohnformen jenseits traditioneller Familienmodelle und des kapitalisierten Wohnungsmarktes betreibt. Die Wohnfabrik in Salzburg ist kein dezidiertes Wohnmodell für Frauen, auf der Homepage wird jedoch transparent gemacht, dass die Auswahl der Mitbewohner*innen von der De-Privilegierung weißer, heterosexueller Männer geprägt ist.[xvii]

Zur Gründungzeit der Salzburger Festspiele in den frühen 1920er Jahren war die Ehe als Versorgungsmodell wohl das Idealbild eines Großteils aller in Österreich lebenden Frauen. 1934 allerdings lebten, wie Ellmauer und Kirchmayr anhand der Volkszählung aufgezeigt haben, nur 45,7 % der weiblichen Bevölkerung im heiratsfähigen Alter im gesamten Land Salzburg in einer ehelichen Beziehung.[i] In den 1920er Jahren war es für Katholik*innen, anders als für Jüd*innen und Protestant*innen, nach wie vor nicht möglich, eine reine Zivilehe nach dem ABGB zu schließen. Eine „Trennung von Tisch und Bett“ war von der Kirche geduldet, die Scheidung einer ehelichen Verbindung hingegen nicht.

Die Einspruchsmöglichkeiten der Kirche machten eine Wiederverheiratung nach einer Trennung von Tisch und Bett unmöglich. Der sozialistische Landeshauptmann von Niederösterreich und Wien, Albert Sever, versuchte unter Ausnutzung einer Gesetzeslücke des ABGB, diese Situation zu umgehen und so geschiedenen KatholikInnen eine Wiederverheiratung möglich zu machen. Als Landeshauptmann hatte er laut ABGB die Möglichkeit, eine Dispensation – also eine Freisprechung – von bestehenden Ehehindernissen auszusprechen. Was diese Ehehindernisse sein können, war im ABGB nicht näher definiert, Sever fasste auch ein bestehendes katholisches Eheband darunter. Er konnte die Dispense allerdings nur für Bürger der Länder aussprechen, in denen er Landeshauptmann war – Salzburger und Salzburgerinnen, die eine so genannte „Sever-Ehe“ schließen wollten, mussten zuvor nach Wien oder Niederösterreich übersiedeln.[ii]

Das kirchlich dominierte Eherecht wurde also in der Ersten Republik regional durchaus unterschiedlich gehandhabt. Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde das Eherecht modernisiert und vereinheitlicht. Die Scheidung wurde legalisiert, allerdings regelten die Nürnberger Rassengesetze die eheliche Partnerwahl nach rassistischem Prinzip, Ehen zwischen so genannten „arischen“ und „nichtarischen“ Personen waren damit ab 1938 verboten. In der Zweiten Republik haben sozialdemokratisch geprägte Eherechtsreformen der 1970er und 1990er Jahre die Rechte von Frauen in ehelichen Beziehungen zunehmend ausgebaut und den gesellschaftlichen Veränderungen angepasst. Seit 1.1.2019 können auch gleichgeschlechtliche und queere Paare in Österreich standesamtlich heiraten.

Erst ab den späten 1920er bis in die 1950er Jahre hatte sich das kleinbürgerliche Familienmodell langsam verbreitert und wurde in unterschiedlichen politischen und sozialen Kontexten und Regionen unterschiedlich wirksam. Die Zumutung der Doppelbelastung von Beruf, Haushalt und Familie traf damit im 20. Jahrhundert zunehmend den überwiegenden Teil aller Frauen*, die in Österreich leben.

Anfang des 21. Jahrhunderts ist „Vollzeit-Mann“ / „Teilzeit-Frau“ das statistisch dominierende Modell der Arbeitsaufteilung bei heterosexuellen Paaren mit Kindern in Österreich, was sich nicht mehr primär dem Ernährer-Modell, sondern dem „gender pay gap“ und der anhaltenden Zuständigkeit von Frauen für alle Formen der Sorge-Arbeit verdankt.

Der weibliche Körper war und ist – so auch in den 1920er Jahren – Austragungsort staatlicher, ideologischer, religiöser und kultureller Normierungen und Zumutungen, aber auch ein Schauplatz von Rebellion, Eigensinn und Widerstand von Frauen. Der soziale und moralische Druck der katholischen Kirche auf ledige Mütter war insbesondere am Land, gerade im konservativ-katholischen Salzburg besonders hoch, wie die Erinnerungen einer Dienstmagd, Jahrgang 1907, belegen:

Damals ist auch noch der Brauch gewesen, dass man nicht in die Kirche hinein hat dürfen, wenn man ein lediges Kind gehabt hat. Sobald man vom Wochenbett aufgestanden ist, am Sonntag drauf hat man in die Kirche gehen müssen „Virisegnen“. Und da hat man vor der Kirchentüre niederknien müssen – da ist so ein Steinpflaster gewesen – und warten, bis der Pfarrer kommt, dich segnen. Dann hast du erst in die Kirche reingehen dürfen […] Ich hab mich so geschämt. Ich hab mir überhaupt nirgends hinzuschauen getraut. Aber dann hab ich mir gesagt: Ich bin nicht die einzige mit einem ledigen Kind, die da vor der Kirche warten muss, bis sie wieder reingehen darf.[iii]

Die Erinnerungen dokumentieren die Zumutungen, aber auch den Mut und das zumindest innere Aufbegehren von ledigen Müttern. Wenn Frauen ungewollt schwanger wurden, galt auch in den 1920er Jahren noch immer der Paragraph §144 des Strafgesetzbuches aus dem Jahr 1852, der Abtreibung als Verbrechen klassifizierte. Frauen fanden Wege, illegale Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen und riskierten dabei ihre psychische und physische Gesundheit, oftmals ihr Leben. Erst nach dem Ersten Weltkrieg und nach der Einführung des Frauenwahlrechts wurde die Abtreibung zum politisch heftig diskutierten Thema. Die Liberalisierung oder Aufhebung des Abtreibungsverbots war eine Forderung sozialdemokratischer und kommunistischer Frauenorganisationen, aber auch der autonomen bürgerlichen Frauenbewegungen. Der Bund für Mutterschutz etwa, Teil des Bundes österreichischer Frauenvereine, in dessen Gründungskomitee sowohl Rosa Mayreder wie auch Sigmund Freud vertreten waren, setzte sich für die Verbesserung der Lage unehelicher Mütter und ihrer Kinder ein und kritisierte auch das strenge Abtreibungsverbot.[iv] Der jahrzehntelange Kampf von sozialistischen, kommunistischen und autonomen Frauenbewegungen um eine Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs – ein Kampf, der nur durch den Nationalsozialismus unterdrückt und unterbrochen wurde – führte 1975 im Rahmen der Strafrechtsreform zur Fristenregelung, die bis heute in Kraft ist. Die Fristenregelung stellt den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Frau durch Ärzt*innen innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate straffrei. Die praktische Umsetzung der Fristenlösung wurde von der katholischen Kirche, von einigen Bundesländern und verschiedenen Vereinen seither immer wieder behindert oder in Frage gestellt.

Sexualität und die Frage der Reproduktion, also des Gebärens und der Betreuung von Kindern, blieb auch das gesamte 20. Jahrhundert über ein zentraler Schauplatz kirchlicher, staatlicher, medizinischer Politiken, Zugriffe und Zumutungen. In vielen gesellschaftlichen Bereichen war spätestens nach dem Ersten Weltkrieg, und das gilt auch für die Gründungsjahre der Salzburger Festspiele, die erkämpfte Ausweitung individueller Handlungsspielräume von Frauen gleichzeitig mit einer Zunahme an Kontrolle, Disziplinierung und Normierung ihrer Körper und ihrer täglichen Arbeit zu Hause und an den Orten ihrer beruflichen Arbeit verbunden. Widersprüche und Ambivalenzen in den Transformationsprozessen hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit waren und sind entlang intersektionaler Positionierungen sehr unterschiedlich ausgeprägt gewesen und erfahren worden.

Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8.3. vergibt das Frauenbüro der Stadt Salzburg und die Stabsstelle für Chancengleichheit, Anti-Diskriminierung und Frauenförderung des Landes Salzburg seit 1995 den Troll-Borostyáni-Preis an Frauen oder Projekte, die sich für „Verbesserungen der Lebensbedingungen und Rechte von Frauen und Mädchen in Land und Stadt Salzburg engagieren, regional nachhaltig und erfolgreich wirken und Zivilcourage zeigen“[v]. 1998 ging der Preis etwa an die renommierte Salzburger Historikerin Helga Embacher oder an Jeanette Moore, die Gründerin des Frauenhauses Pinzgau Land. 2010 führte die Nominierung der Salzburger Landeskliniken, in der es für Frauen* aus Salzburg seit 2005 möglich ist, eine Abtreibung vornehmen zu lassen, für den Preis zu einer aufgeregten öffentlichen Diskussion, die das Weiterwirken jahrzehntelanger gesellschaftlicher Konflikte um die Frage der Abtreibung reartikulierte. Das in Österreich und vielen Staaten erkämpfte Recht auf einen selbstbestimmten Umgang mit dem eigenen Körper gründet keineswegs auf einem unbestrittenen gesellschaftlichen Konsens. Das emotionalisierende Thema wurde, darauf hat die Historikerin Maria Mesner immer wieder hingewiesen, historisch mehrfach für parteipolitische Taktiken instrumentalisiert, die häufig wenig mit der Autonomie oder dem Wohl von Frauen im Umgang mit ihrem Körper, sondern mit bevölkerungspolitischen, eugenischen oder ideologischen Interessen zu tun hatten.[vi]Liberalisierungstendenzen der Abtreibungsgesetzgebung – wie zuletzt in einigen afrikanischen Staaten – korrespondieren im 21. Jahrhundert mit legistischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in Richtung Re-Illegalisierung – wie in den USA oder in Polen. Der Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch für alle Bürger*innen wird, wenn er überhaupt landesweit möglich ist, auch gegenwärtig immer wieder und mit unterschiedlichen Strategien in der Kombination von Motivforschung, Evidenzproduktion und rechtlichen Verschärfungen in Frage gestellt.

Erkämpfte Rechte und Räume, so zeigt sich, sind in allen gesellschaftlichen Bereichen zu verteidigen, auch das Recht von Frauen, sich für oder gegen ein Leben als Mutter zu entscheiden. Die Komplexität der Zumutungen, die Fallwickls Stück 2023 auf die Salzburger Bühne der Festspiele brachte, potenziert sich gerade jetzt vor dem Hintergrund der von Krieg und Gewalt geprägten politischen Situation der Gegenwart. Die Wut, die bleibt.


Anmerkungen:

  1. Nach der Premiere des Stücks in Salzburg hält Stephan Hilpold in der Tageszeitung Der Standard den öffentlichen Diskurs eines gesellschaftlichen Konflikts im kulturellen Feld am Laufen: „Wohl noch nie wurde Wokeness bei den Salzburger Festspielen auf eine derart explizite Weise thematisiert, noch nie hat man hier die Themen Mutterschaft und Care-Arbeit, MeToo und Frauen-Solidarität mit einer derart expliziten Botschaft zu einem Theaterabend verrührt.“ Hilpold, Stephan: „Die Wut, die bleibt“ als grober Feminismus-Infight in Salzburg. In: Der Standard, 19.8.2023. Wie auch immer die Aufführung ästhetisch zu bewerten sein mag, es amüsiert, dass ein Kultur-Journalist in seiner polemisierenden Wortwahl die Regisseurin* implizit zu einer Köchin macht, die aus der Perspektive des männlich gelesenen Kritikers „Frauenthemen“ wie in einem Kochtopf verrührt. ↩︎
  2. Universalisierend von „den“ Frauen zu sprechen, ist schwierig, das haben Jahrzehnte postkolonialer und queer-feministischer Erkenntnisproduktion deutlich gemacht. Die gelegentliche Schreibweise mit „*“ im Text drückt Distanz von der scheinbaren Evidenz der Zweigeschlechtlichkeit aus und soll den historischen Bedeutungswandel des Begriffs markieren. Ich versuche, relatioale, differente und intersektionale Aspekte, Erfahrungen und Normierungen von Frauen* zur Gründungszeit der Salzburger Festspiele aus ihrer gegenwartsrelevanten Bedeutung in den Blick zu nehmen. Aus queer-feministischer Perspektive ist es unabdingbar, wenn auch herausfordernd, das Verhältnis von Geschlecht und Sexualität, von Zweigeschlechtlichkeit, hierarchischer Geschlechterdifferenz und normativer Heterosexualität wieder kritisch zu reflektieren und in konkreten historischen Kontexten empirisch zu situieren. Vgl.: Engel, Antke: Wider die Eindeutigkeit. Sexualität und Geschlecht im Fokus queerer Politik der Repräsentation. Frankfurt am Main: Campus 2002. ↩︎
  3. Vgl.: Instagram-Account catcallsofsalzburg. https://www.instagram.com/catcallsofsalzburg/?hl=de (27.9.2023) ↩︎
  4. Vgl.: Ellmauer, Daniela / Embacher, Helga / Lichtblau, Albert (Hg.): Geduldet, Geschmäht und Vertrieben. Salzburger Juden erzählen. Salzburg: O. Müller 1998. ↩︎
  5. Vgl.: Embacher, Helga: Die Salzburger jüdische Gemeinde von ihrer Neugründung im Liberalismus bis zur Gegenwart. In: Embacher, Helga (Hg.): Juden in Salzburg. History, Cultures, Fates. Salzburg: Pustet 2002, S. 38-66; Erker, Linda / Rosecker, Michael (Hg.): Antisemitische und rechte Netzwerke in der Zwischenkriegszeit. Zur Bedeutung informeller Machtstrukturen für die politische Radikalisierung in Österreich. Wien: Karl-Renner-Institut 2023. ↩︎

© Barbara Mair

MONIKA BERNOLD

Studium der Geschichte, Germanistik und Philosophie. Zeithistorikerin, Kultur- und Medienwissenschaftlerin. Zahlreiche Veröffentlichungen, u.a. zu feministischer Biographieforschung sowie zu Konsum- und Mediengeschichte. 2014 Gastprofessur für Gender Studies an der Paris Lodron Universität Salzburg. Seit 2016 Senior Lecturer am Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien. Seit 2022 Vertretungsprofessur für Kulturgeschichte audiovisueller Medien am Institut für Theater-, Film- und Medienwissenschaft der Universität Wien.